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SOZIALES/2293: Bundesteilhabegesetz ist Spargesetz


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 2. Juni 2016

Katrin Werner: Bundesteilhabegesetz ist Spargesetz


"Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes bringt keine wirksame Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es handelt sich um ein Spargesetz. Das erklärte Ziel ist die Senkung der Ausgabendynamik", sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Einigung des Koalitionsausschusses. Werner weiter:

"Teilhabeleistungen sind immer noch abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, und das führt zwangsläufig zu Altersarmut. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen wird unter Kostenvorbehalte gestellt, und der Kreis der leistungsberechtigten Personen ist stark eingeschränkt. Viele Betroffene befürchten Verschlechterungen. Sie lehnen den Gesetzesentwurf ab und fordern eine grundlegende und umfassende Überarbeitung. Diese Kritik wird von der Bundesregierung ignoriert."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 2. Juni 2016
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2016

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