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SOZIALES/1949: Assistierend begleiten statt vormundschaftlich betreuen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 6. März 2013

Assistierend begleiten statt vormundschaftlich betreuen



"Die Bundesregierung hat endlich gemerkt, dass das Betreuungsrecht nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Eine vage Absichtserklärung, zukünftig weniger gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer bestellen zu wollen, reicht jedoch bei weitem nicht aus", so Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute im Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf. "Auch die verbindliche Anhörung von Behördenmitarbeitern ändert nichts an der Fremdbestimmtheit von Menschen, deren Alltagskompetenz beratende Begleitung und Assistenz erfordert." Seifert weiter:

"Die UN-Behindertenrechtskonvention geht davon aus, dass jeder Mensch jederzeit voll handlungs- und geschäftsfähig ist (Artikel 12-14). Damit sind alle vormundschaftlichen Entscheidungen hinfällig. Gebraucht werden wirkungsvolle Instrumente, die die behinderten und psychisch kranken Menschen in die Lage versetzen, tatsächlich selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu fällen. Betreuerinnen und Betreuer müssen sich zukünftig eher als assistierende Begleiter verstehen, nicht mehr als Vormünder, die das letzte Wort haben. Davon sind wir auch mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf noch sehr weit entfernt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 6. März 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2013