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SOZIALES/1814: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen, Mindestsicherung einführen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 18. Juli 2012

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen, Mindestsicherung einführen



Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt das Parteivorstandsmitglied der LINKEN, Ali Al Dailami:

Heute entschied das Bundesverfassungsgericht das die Leistungen für Asylbewerber zu niedrig sind und somit gegen das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Das 1993 verabschiedetete Gesetz sieht für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge deutlich geringere Sozialleistungen als für Deutsche vor. Die Grundleistungen für einen erwachsenen Flüchtling liegen um 40 Prozent unter dem Betrag, den Hartz-IV-Empfänger erhalten.

DIE LINKE begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und tritt für eine komplette Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein und fordert für alle hier lebenden Menschen eine Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro, die tatsächlich den Ansprüchen des Grundgesetzes nach einem menschenwürdigen Existenzminimum erfüllt.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist nur eines von vielen diskriminierenden Gesetzen welche rassistsich begründetete Ausgrenzung verschärfen und dem Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Menschenwürde unantastbar ist, fundamental widersprechen. Deshalb fordert DIE LNKE das Auflösen von Sammellagern, schnellere Asylverfahren, die Abschaffung der Residenzpflicht der Abschiebehaft und Abschiebungen.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 18. Juli 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012