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SOZIALES/1813: Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 18. Juli 2012

Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz



Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sind die darin festgelegten Leistungen für Asylbewerber zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi:

"Erneut hat das Bundesverfassungsgericht uns dergestalt bestätigt, dass sowohl Union und FDP als auch SPD und Grüne sich nicht nur unsozial verhalten, sondern dabei sogar das Grundgesetz verletzen. Es ist spannend, wann endlich auch eine dieser Parteien wieder den Weg zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit findet."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 18. Juli 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012