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RECHT/626: Mieterschutz in der Corona-Krise verbessern


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 25. März 2020

Mieterschutz in der Corona-Krise verbessern


"Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Mieterschutz sind ein erster Schritt, reichen aber bei Weitem nicht aus. Kündigungen müssen in der Coronakrise komplett ausgeschlossen werden. Niemand darf in der Krise seine Wohnung verlieren", erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Mieterschutz im Corona-Gesetzespaket. Lay weiter:

"Kündigungen wegen Eigenbedarfes und auch Zwangsräumungen bleiben weiterhin möglich. Das ist enttäuschend. Es ist niemandem zuzumuten, in den nächsten Monaten auf Wohnungssuche zu gehen. Kein Mensch darf in der Krise seine Wohnung verlieren.

Schade auch, dass offenbar auf Druck der Union der Zeitraum für einen Zahlungsaufschub von ursprünglich sechs auf drei Monate reduziert wurde. Diese Frist ist zu kurz.

Die Lasten dieser Krise dürfen nicht einseitig Mieterinnen und Mietern aufgebürdet werden. Wir empfehlen, im Normalfall die hälftige Teilung zwischen Mietern und Vermietern und einen Fonds, der besonders betroffenen Vermietern und Mietern hilft. Mieter dürfen Unternehmen bei der Krisenbewältigung nicht schlechter gestellt werden.

DIE LINKE bringt heute mehrere Änderungsanträge ein, in denen wir fordern, das Gesetz nachzubessern: keine Zwangsräumungen, keine Mieterhöhungen und keine Kündigungen für mindestens sechs Monate sowie Hälfte-Hälfte-Übernahme der in diesem Zeitraum infolge der COVID-19-Pandemie auflaufenden Mietschulden zwischen Mietenden und Vermietenden."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 25. März 2020
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2020

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