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RECHT/616: Ausschluss von EU-Bürgern von Sozialhilfe verfassungswidrig


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 25. Februar 2020

Ausschluss von EU-Bürgern von Sozialhilfe verfassungswidrig


Das Sozialgericht Darmstadt hält den Ausschluss von EU-Bürgern von Sozialhilfeleistungen für verfassungswidrig. Es hat diese Regelungen deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Hierzu erklärt Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE:

Wer A zur europäischen Freizügigkeit sagt, muss auch B zu einem Sozialstaat sagen, der unsere Nachbarn ohne deutschen Pass schützt. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gelten nicht nur für Menschen mit deutschem Pass, sondern für alle, die hier leben. Unsere Einwanderungsgesellschaft braucht sie alle. Und sie muss auch alle gleichermaßen schützen. Ich wünsche dem eingereichten Vorlagebeschluss Erfolg. Politisch sind ohnehin Konsequenzen zu ziehen: Das Sozialgesetzbuch II muss für alle hier lebenden erwerbsfähigen Menschen gelten.

Der weitgehende Leistungsausschluss für EU-Bürgerinnen und -Bürger ist ein besonders entwürdigender Teil der Hartz IV-Gesetze. Menschen, die berechtigt und dauerhaft hier leben, wird von Gesetzes wegen ihre Existenzsicherung verweigert. Das verstößt sowohl gegen europarechtliche Grundsätze, als auch gegen das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes.

Nachdem diese Regelungen bereits in der Vergangenheit durch die Gerichte korrigiert werden mussten, hat die rot-schwarze Bundesregierung diese Politik dennoch weitergeführt, in dem sie für EU-Bürgerinnen und Bürger nur noch "Überbrückungsleistungen" zur Ausreise vorsah. Zu Recht bringt das Sozialgericht Darmstadt dieses Gesetz jetzt in einem Fall vor das Bundesverfassungsgericht.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 25. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2020

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