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RECHT/583: Umfassendes Unternehmensstrafrecht gefordert


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 22. August 2019

Umfassendes Unternehmensstrafrecht gefordert


"Endlich kommt Bewegung in Sachen Unternehmenssanktionen. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums dazu darf nicht nur zahnlose Symbolpolitik werden, sondern muss Unternehmen für kriminelle Machenschaften tatsächlich treffen", erklärt Niema Movassat, Obmann im Rechtsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, anlässlich der bevorstehenden Verschärfung der Unternehmenssanktionen. Movassat weiter:

"DIE LINKE begrüßt, dass das Justizministerium den Koalitionsvertrag umsetzt und einen Gesetzentwurf für ein Unternehmenssanktionsrecht vorlegen wird. Im internationalen Vergleich ist Deutschland bisher trauriges Schlusslicht bei der Sanktionierung krimineller Unternehmen. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf die Strafverfolgung für die Ermittlungsbehörden verpflichtend macht. Damit die Staatsanwaltschaften dieser Pflicht aber effektiv nachgehen können, muss das zwingend mit einer Aufstockung und der Einrichtung von Spezialabteilungen bei den Staatsanwaltschaften einhergehen. Hier sind intensive Gespräche mit den Bundesländern notwendig.

Wir brauchen in Deutschland ein umfassendes Unternehmensstrafrecht. Eine Verschärfung des Ordnungswidrigkeitsrechts wäre völlig unzureichend. Bislang sind es stets einzelne Personen, die verfolgt werden. Doch die Unternehmen als solche kommen davon. Das trifft nicht den Kern des kriminellen Unrechts. Wenn Konzerne sich - wie in der Dieselabgas-Affäre - strukturell kriminell verhalten, dann muss gegen die Unternehmen selbst vorgegangen werden, damit solche Praktiken abgestellt werden. Nur so kann dafür gesorgt werden, dass Unternehmen in Zukunft ein redliches Verhalten an den Tag legen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 22. August 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2019

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