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RECHT/569: Seenotrettung ist menschenrechtliche Pflicht


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 14. Mai 2019

Seenotrettung ist menschenrechtliche Pflicht


"Es ist das erste Mal, dass humanitäre Hilfe auf dem Mittelmeer durch ein Gerichtsurteil kriminalisiert wird. Das Urteil gegen 'Lifeline'-Kapitän Klaus-Peter Reisch zeigt, dass die maltesische Regierung mit Hilfe bürokratischer Tricks gezielt zivile Seenotretter verfolgt. Die Behörden auf Malta suchen systematisch nach Fehlern in der Schiffsregistrierung, um ein Urteil zu erzwingen und die zivilen Helfer davon abzuhalten, Menschenleben zu retten", kommentiert Michel Brandt, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, das heutige Urteil über den Kapitän des Seenotrettungsschiffs auf Malta. Brandt weiter:

"Das muss ein Ende haben. Seenotrettung ist kein Verbrechen, sondern menschenrechtliche Pflicht. Denn das Gericht auf Malta hat heute auch klargestellt, dass die 'Lifeline' zivile Seenotrettung betreibt und das Schiff nicht länger festgehalten werden darf.

Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie Seenotretter aktiv vor Verfolgung schützt. Gegen weitere zivile Helfer der Organisation 'Jugend rettet' wird derzeit in Italien ermittelt, weil sie Menschenleben gerettet haben. Es ist unfassbar, dass die Bundesregierung diese Kriminalisierung der humanitären Hilfe auf dem Mittelmeer duldet und sogar geheimdienstlich gegen Seenotretter vorgeht.

DIE LINKE fordert die sofortige Einsetzung einer EU-weiten zivilen Rettungsmission, damit kein Mensch mehr im Mittelmeer ertrinken muss."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 14. Mai 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2019

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