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RECHT/420: Prozesskostenhilfe - Länder legen die Daumenschrauben an


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 7. Juni 2013

Jens Petermann: Länder legen die Daumenschrauben an



"Die von CDU, SPD und Grünen regierten Bundesländer torpedieren den vorgeschlagenen Kompromiss, der die Regelungen zu Prozesskosten- und Beratungshilfe nahezu unverändert beibehält. Den Landesregierungen geht es schlicht darum, Ausgaben einzusparen - ob der Rechtsschutz für die Menschen dabei auf der Strecke bleibt, ist offensichtlich egal", erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Jens Petermann, zum Einspruch des Bundesrates gegen die vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Die Länder beharren auf Einsparungen in Höhe von 70 Millionen Euro. Einzig das Rot-Rot regierte Brandenburg hat dem sozial verträglicheren Vorschlag zugestimmt. Petermann weiter:

"Mit dem Ziel, den 'Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen' zu verhindern und Kosten zu sparen, wollten einige Bundesländer und die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe verschärfen. Nicht zuletzt der hartnäckige Widerstand der LINKEN im Bundestag hat dazu geführt, dass Bundesjustizministerium und Länderminister einen sozial verträglichen Kompromiss verhandelten: Statt die Freibeträge zu kürzen, die Ratenzahlungsdauer zu verlängern, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse strenger zu prüfen sowie die PKH-Raten neu zu berechnen, hatten sich die Bundesländer zunächst mit einer Erhöhung der Gerichtsgebühren um 18 Prozent im zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zufriedengegeben. Doch der Frieden währte nur kurz.

Nachdem die Länder die Erhöhung der Gerichtsgebühren um 18 Prozent gesichert haben, soll nun noch zusätzlich in die Taschen der geringverdienenden Rechtsuchenden gegriffen werden. Das ist weder sozial noch christlich. Damit zeigen CDU und SPD ihr wahres Gesicht und ihr (Un-)Verständnis von sozialem Verantwortungsbewusstsein. Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, welchen Stellenwert sie den Grundrechten der Bürger beimessen. Rechtsstaatlichkeit und Justizgewährung müssen vom Staat sichergestellt werden. Der Versuch, Kosten zu Lasten der sozial Schwächsten zu sparen, ist perfide und wird von uns verurteilt. Der Einspruch der Länder wird letztlich an einer deutlichen Mehrheit im Bundestag scheitern."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 7. Juni 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2013