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RECHT/398: Rechtlicher Schutz für Skandal-Aufdecker


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 24. Februar 2013

Rechtlicher Schutz für Skandal-Aufdecker



Jetzt sitzt Bradley Manning 1.000 Tage in Untersuchungshaft, weil er als "Whistleblower" die menschenverachtenden Missstände der US-Armee im Irak öffentlich gemacht haben soll. Um die Welt ging ein Video-Mitschnitt eines US-Hubschrauberangriffs 2007 in Bagdad, bei dem die Besatzung gezielt wehrlose Zivilisten und zwei Journalisten ermordete. Die US-Regierung wirft Manning vor, durch Weitergabe geheimer Dokumente an "WikiLeaks" die nationale Sicherheit der USA gefährdet und Terroristen in die Hände gespielt zu haben.

"DIE LINKE fordert einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern in Deutschland", erklärt Karin Binder, Verbraucherpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. Binder weiter:

"Stets wird Zivilcourage gefordert, aber auch in Deutschland müssen Hinweisgeber mit Entlassung und Repressionen rechnen, wenn sie Skandale in Behörden und Unternehmen aufdecken. Deshalb muss die Politik die Hinweisgeber vor Nachteilen schützen. Lebensmittelskandale und unwürdige Arbeitsbedingungen wurden meist von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ans Licht gebracht. Obwohl sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Aufklärung von Missständen leisteten, sind viele von ihnen heute arbeitslos oder waren sogar Strafverfolgung ausgesetzt. Die Geheimniskrämerei der Unternehmen darf nicht länger geschützt werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 24. Februar 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2013