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BILDUNG/706: Bildung gehört als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 31. Januar 2013

Bildung gehört als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz



"Der Bundesrat und die Bundesbildungsministerin dürfen jetzt - im Bewusstsein einer gemeinsamen Verantwortung für alle Bildungsbereiche - keine halben Sachen machen", erklärt Rosemarie Hein mit Blick auf das heutige Treffen von Ministerin Schavan mit den Ländern, das eine eventuelle Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots zum Thema hat. "Die Schwächen des Bildungssystems dürfen nicht weiter zementiert werden." Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:

"Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung dienen lediglich einer Weiterfinanzierung des auslaufenden Hochschulpakts und der Exzellenzinitiative. Doch was ist mit den Universitäten, die keinen Exzellenztitel tragen sowie den Studierenden und wissenschaftlich Tätigen? Während Prestigeprojekte große Summen abgreifen, gehen alle anderen leer aus. Hierzu zählen auch allgemeine Bildungseinrichtungen und Schulen, deren Ausstattung, Ganztagsbetreuung und Schulsozialarbeit. All das wird von der Bundesregierung außer Acht gelassen.

Um qualitativ gute Bildung zu sichern, müssen Bund und Länder dauerhaft an einem Strang ziehen. Nur so können die dringend notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt und wichtige Reformen zur Qualitätssicherung auf den Weg gebracht werden - und zwar in allen Bildungsbereichen. Es wäre fatal für das deutsche Bildungssystem, wenn sich die Länder auf diesen krummen Deal der Bundesregierung einließen. Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 31. Januar 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013