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ARBEIT/1840: Keine Aufweichung des Kündigungsschutzes


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. Dezember 2018

Keine Aufweichung des Kündigungsschutzes


"Der Kündigungsschutz ist ein hohes Gut und ein wichtiges Schutzrecht. Hier darf es keine Aufweichung geben. Ein Einfallstor für eine generelle Lockerung des Kündigungsschutzes muss verhindert werden. Heute wird nur auf eine bestimmte Beschäftigtengruppe abgezielt, morgen könnten schon weitere betroffen sein", erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Brexit-Steuerbegleitgesetzes, welches einen Abbau des Kündigungsschutzes für die Beschäftigtengruppe der sogenannten Risikoträger in der Finanzbranche vorsieht. Dadurch soll der Umzug der Finanzinstitute von London nach Frankfurt/Main im Zuge des Brexits attraktiver gemacht werden. Krellmann weiter:

"Wenn das Tabu einmal gefallen ist, kann der Adressatenkreis ausgeweitet und die Verdienstgrenze heruntergesetzt werden. Mittelfristig werden so die Schutzrechte der Beschäftigten in Deutschland geschwächt. Das gilt es unbedingt zu verhindern. Wir wollen keine weiteren Angriffe auf die Rechte von Arbeitnehmern.

Der Kündigungsschutz ist zu bedeutend, um damit wirtschaftspolitische Spielchen zu spielen. Der Kündigungsschutz ist nicht verhandelbar."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Dezember 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2018

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