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ARBEIT/1793: Mindestlohn bleibt Mangellohn


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 26. Juni 2018

Mindestlohn bleibt Mangellohn


"Trotz der geplanten Erhöhung bleibt der Mindestlohn ein Mangellohn. Der Mindestlohn war von Anfang an zu niedrig angesetzt, und die Regeln für die Anhebung sorgen dafür, dass er es auch bleibt. Erwerbs- und Altersarmut werden damit zementiert. Das ist der grundlegende, politisch gewollte Konstruktionsfehler, den auch die Mindestlohnkommission nicht korrigieren kann", kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Empfehlung der Mindestlohnkommission, die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro anzuheben. Ferschl weiter:

"Während die Betroffenen nicht über die Runden kommen und aufstocken müssen, freuen sich die Arbeitgeber über Lohnsubventionen vom Staat - das erklärt auch ihre Blockadehaltung. Der geringe Mindestlohn in Deutschland drückt das Lohnniveau in ganz Europa und verschärft die Konkurrenz unter den Beschäftigten. So wird Europas größter Niedriglohnsektor nicht bekämpft.

DIE LINKE fordert, den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro zu erhöhen und sämtliche Ausnahmeregelungen abzuschaffen. Außerdem brauchen wir mehr Personal zur Mindestlohnkontrolle."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 26. Juni 2018
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2018

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