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ARBEIT/1745: Teilzeitfalle entschärfen - Arbeitszeit umverteilen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 28. November 2017

Teilzeitfalle entschärfen - Arbeitszeit umverteilen


"Wer seine Arbeitszeit vorrübergehend reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der Teilzeitfalle hängenbleiben. Es ist höchste Zeit, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankert wird", erklärt Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Krellmann weiter:

"Ausreichend Vollzeitstellen - nicht nur für die Rückkehrer aus vorrübergehender Teilzeitbeschäftigung - fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen nur, wenn die vorhandene Arbeit mit einem Entgeltausgleich umverteilt wird. Wir brauchen daher ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Vollzeit.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein. Es beruht auf einer kurzen Vollzeit für alle. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit soll von 48 auf 40 Stunden gesenkt werden. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche notwendig, um unfreiwillige Teilzeit mit nur wenigen Wochenstunden einzudämmen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 28. November 2017
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2017

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