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ARBEIT/1733: Europäischer Gerichtshof erlaubt Schuften bis zum Umfallen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 9. November 2017

EuGH erlaubt Schuften bis zum Umfallen


"Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Gesundheit der Beschäftigten, denn wer lange arbeitet, muss die Möglichkeit haben sich zu regenerieren", kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Arbeit bis zu zwölf Tage am Stück ohne finanziellen Ausgleich zuzulassen. Krellmann weiter:

"Immer stärker bestimmen die Unternehmen mit Hilfe solcher Gerichtsurteile, wie und wann Beschäftigte zu arbeiten haben. Die Bedürfnisse der abhängig Beschäftigten werden ignoriert und 'Work-Life-Balance' verkommt zur hohlen Phrase.

Mit Blick auf die Situation in Deutschland kann ich die Arbeitgeberverbände nur davor warnen, die Arbeits- und Ruhezeiten weiter flexibilisieren zu wollen. Kürzung von Ruhezeiten und Ausdehnung des Arbeitstages - das geht gar nicht. Deshalb erwarte ich von der künftigen Bundesregierung nicht nur, dass sie die Finger vom Arbeitszeitgesetz lässt. Viel mehr brauchen die Beschäftigten zuverlässigen Schutz und mehr Mitsprache bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit.

DIE LINKE fordert, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit in einem ersten Schritt von 48 auf 40 Stunden pro Woche reduziert wird. Die Arbeitszeit muss sich auch an den Wünschen der Beschäftigten und nicht nur an den Ansprüchen der Unternehmen ausrichten. Psychische Belastungen müssen verringert und die Arbeit altersgerecht gestaltet werden. In diesem Sinne müssen Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert und um eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden. Auch ist die betriebliche Mitbestimmung auszubauen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 9. November 2017
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2017

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