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ARBEIT/1398: Rente ab 63 muss auch für Minijobs gelten


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 27. Juni 2014

Matthias W. Birkwald: Rente ab 63 muss auch für Minijobs gelten



"Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobs ist es richtig und sinnvoll, dass sie auf Wartezeiten bei der Rente ab 63 angerechnet werden", kommentiert Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion um Minijobs als angeblichem Schlupfloch in die Rente ab 63. Birkwald weiter:

"Wenn Grüne, CDU und andere Wirtschaftsvertreterinnen und Vertreter auf ältere Beschäftigte mit dem Finger zeigen und ihnen vorwerfen, früher in Rente gehen zu wollen, dann zeigen vier Finger auf sie zurück: Sie wollen nicht die körperlichen Belastungen, die Mühen und den Stress sehen, den diese Beschäftigten oft aushalten müssen. Sie wollen nicht über die fehlenden alters- und alternsgerechten Arbeitsplätze sprechen. Wer einen Minijob im Alter annimmt, tut das nicht, um die Rentenversicherung auszutricksen, sondern weil er oder sie nicht mehr als einen Minijob schaffen und das Arbeitslosengeld nicht reicht.

DIE LINKE hat dagegen gekämpft, dass die Rente ab 63 Phasen der Arbeitslosigkeit bestraft. Wenn jetzt auch noch Minijobs ausgenommen würden, wäre das ein Skandal: Minijobs sind oft schon Strafe genug. Sie sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten und werden mehrheitlich von Frauen ausgeübt. Die LINKE will deshalb für Minijobs die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro und reguläre Beschäftigungsverhältnisse schaffen. Wir wollen Minijobs als prekäre Arbeitsform eindämmen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 27. Juni 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2014