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ARBEIT/1374: Mindestausbildungsvergütung statt Sonder-Niedriglohn für Jugendliche!


DIE LINKE - Presseerklärung vom 19. März 2014

Mindestausbildungsvergütung statt Sonder-Niedriglohn für Jugendliche!



Zu den Plänen von Andrea Nahles, Jugendliche unter 18 vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen, erklärt Felix Pithan, jugendpolitischer Sprecher der LINKEN:

Ein Mindestlohn ist die unterste Grenze der Bezahlung. Er muss für alle gelten - für Jugendliche genauso wie für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einem Punkt hat Frau Nahles aber recht: Viele Ausbildungsvergütungen sind zu niedrig. Die Lösung dafür liegt aber nicht in einer Aufweichung des Mindestlohns, sondern in einer angemessenen Vergütung von Auszubildenden. Diese muss mit einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung sichergestellt werden. Vergütungen von 300 Euro und weniger, wie sie etwa im Friseurhandwerk in Ostdeutschland vorkommen, sind inakzeptabel.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 19. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014