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WIRTSCHAFT/2913: Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen jetzt unterstützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Mai 2020

Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen jetzt unterstützen

Konjunkturbelebung durch steuerliche Maßnahme sind dringend erforderlich


Der BDI hat am heutigen Montag in Beratungen mit der Bundeskanzlerin einen 5-Punkte-Plan zur schnellen Konjunkturbelebung vorgelegt. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

"Wir sehen, ebenso wie der BDI, sofortigen Handlungsbedarf auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts! Die Unionsfraktion hat bereits im letzten Jahr mit dem Eckpunktepapier "Modernisierung der Unternehmensbesteuerung" die dringende Notwendigkeit einer Reform des Unternehmensteuerrechts aufgezeigt. Diese Maßnahmen werden durch die wirtschaftliche Lage in der Corona-Krise umso notwendiger.

Aus unserer Sicht sind dafür folgende Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts erforderlich, um die Wirtschaft und unsere Unternehmen in der jetzt anstehenden wirtschaftlich schwierigen Lage zu unterstützen:

  • Wie der BDI wollen wir die Verlustverrechnungsmöglichkeit (insbesondere beim Verlustrücktrag) nach § 10d EStG ausweiten. Zudem fordern wir, dass Unternehmen im Rahmen ihrer steuerlichen Gewinnermittlung 2019 eine steuerfreie "Corona-Rücklage" für im Jahr 2020 erwartete Verluste bilden können.
  • Wir unterstützen die Forderung des BDI nach verbesserten Abschreibungsbedingungen, insbesondere für digitale Wirtschaftsgüter.
  • Ebenso wie der BDI sehen wir die Notwendigkeit, die Unternehmensteuerlast von den bisher knapp 30 Prozent auf 25 Prozent zu senken, damit unsere Unternehmen auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben.

Über die Vorschläge des BDI hinaus fordern wir folgende weitere Maßnahmen:

  • Wir wollen die Frist für die in diesem Jahr ablaufenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Einkommensteuergesetz um 2 Jahre verlängern.
  • Neben dem vom Finanzminister zugesagten Optionsmodell für Personengesellschaften brauchen wir auch bessere Rahmenbedingungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften.
  • Wir haben uns schon mit dem Koalitionspartner auf eine Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer auf Einkommensteuer in Höhe des 4,0-Fachen des Gewerbesteuermessbetrages geeinigt. Außerdem sollte die Gewerbesteueranrechnung auch für Kapitalgesellschaften ermöglicht werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2020

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