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WIRTSCHAFT/2724: Internationaler Investitionsgerichtshof muss bald kommen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Juni 2018

Internationaler Investitionsgerichtshof muss bald kommen

Wichtiger Schritt vor allem im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen


Vor einigen Wochen haben die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission das Mandat erteilt, Verhandlungen über die Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs aufzunehmen, um Investitionsstreitigkeiten beizulegen. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestags, Joachim Pfeiffer und der zuständige Berichterstatter Stefan Rouenhoff:

Joachim Pfeiffer: "Die Vorteile eines multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) liegen auf der Hand. Ein solcher Gerichtshof gewährleistet noch mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei internationalen Investitionsstreitigkeiten und schützt deutsche Investitionen im Ausland, gerade auch von kleineren und mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus werden die Verhandlungen öffentlich geführt, um die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu erhöhen. Bei der Auswahl der permanent ernannten Richter gelten strenge Kriterien. Eine Berufungsinstanz kann Urteile der ersten Instanz überprüfen. Damit ist ein MIC ein zentraler Meilenstein für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen und Öffentlichkeit. Dies wurde auch jüngst bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag von Experten bestätigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, die Verhandlungen dazu auf internationaler Ebene zügig voranzutreiben, statt sie auf die lange Bank zu schieben."

Stefan Rouenhoff: "Anders als oftmals behauptet wird, schafft ein MIC keine "Paralleljustiz". Wäre dies der Fall, dann hätte beispielsweise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine Legitimation. Der geplante MIC befasst sich mit Streitigkeiten, die nicht der innerstaatlichen Jurisdiktion unterliegen und wendet völkerrechtliche Abkommen an, die von Parlamenten beschlossen wurden. Auch das Vorurteil, Investitionsschutz sei vor allem ein Instrument für große multinationale Konzerne, ist nicht tragfähig. Denn klar ist, dass diese Unternehmen oftmals andere Einflussmöglichkeiten haben - jenseits von Schiedsverfahren. Für kleine und mittlere Unternehmen hingegen stellt die fehlende Rechtssicherheit bei Investitionen im Ausland ein großes Hemmnis dar. Sie sind diejenigen, die von einem umfassenden Investitionsschutz deutlich stärker profitieren als große Unternehmen, bietet er ihnen doch ein Mindestmaß an Rechtssicherheit und garantiert, dass ihre Investitionen im Ausland gerecht und gleichberechtigt mit den Investitionen nationaler Unternehmen behandelt werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2018

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