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WIRTSCHAFT/2632: Bundestag berät über Erleichterungen bei Krediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Januar 2017

Bundestag berät über Erleichterungen bei Krediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien

Schutz vor Immobilienblasen soll verbessert werden


Am heutigen Donnerstag wird das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

"Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren Probleme, von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie zu bekommen. Hintergrund dafür war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht, bei der das Justiz-ministerium die Richtlinie sehr weit ausgelegt hatte. Die Formulierung des Gesetzes führte bei Banken zu Unsicherheiten, die eine rückläufige Kreditvergabe zur Folge hatte. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir uns nun auf den Weg, dieses Problem zu lösen.

Konkret geht es darum, Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder stärker berücksichtigen zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält allerdings noch keine Antworten auf die Frage, wie mit Anschlussfinanzierungen umgegangen werden soll. Wir wollen, dass auch diese aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden, soweit dies EU-rechtlich zulässig ist.

Daneben soll mit dem Gesetzentwurf der Schutz vor möglichen Immobilienblasen verbessert werden. Auch wenn eine solche Blase laut übereinstimmenden Aussagen aller Aufsichtsbehörden derzeit nicht droht, ist es gut, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die neuen Eingriffsbefugnisse der Bankenaufsicht zielgenau ausgestaltet werden, damit die Kreditvergabe nicht erschwert wird. Daher werden wir uns sehr genau anschauen, wann und wo diese Instrumente zum Einsatz kommen. Auch werden wir die Ausnahmetatbestände noch einmal überprüfen, damit der Wohnungsbau in Deutschland nicht zum Erliegen kommt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2017

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