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WIRTSCHAFT/2535: Vertrauen in die Abschlussprüfung wird gestärkt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Dezember 2015

Vertrauen in die Abschlussprüfung wird gestärkt

Neuregelung schafft solide Grundlage für die Abschlussprüferaufsicht


Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) abschließend beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige Berichterstatter, Matthias Heider:

"Mit dem Gesetz stellen wir die ohnehin hohen Qualitätsanforderungen an den Berufsstand auf eine neue Grundlage. Zum einen strukturieren wir die Abschlussprüferaufsicht neu, insbesondere durch die Einrichtung von Beschlusskammern in der neu einzurichtenden Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wirksamkeit, Transparenz und Unabhängigkeit der Berufsaufsicht werden wesentlich erhöht. Zum anderen wurden die Berufspflichten der Abschlussprüfer mit dem Ziel überarbeitet, die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfergesellschaften zu stärken.

Besonders wichtig war es uns, die mittelständischen Abschlussprüfer zu entlasten. Dies haben wir durch mehrere Regelungen erreicht. Zukünftig fällt das System der Teilnahmebescheinigung an der Qualitätskontrolle weg. Außerdem wird die Qualitätskontrolle verschlankt und der Kontrollzyklus im Rahmen der Qualitätskontrolle auf sechs Jahre verlängert. Zudem wurde für die Durchführung der Qualitätskontrolle die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes explizit gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich haben wir die Aufsicht der APAS über die Qualitätskontrollprüfer, wie sie noch im Regierungsentwurf enthalten war, gestrichen.

Mit dem APAReG verbessern wir auch die Grundlage für eine funktionierende Selbstverwaltung in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Mitglieder des Beirates, die in den Vorstand der WPK gewählt werden, scheiden aus dem Beirat aus. So werden Interessenkonflikte verhindert. Außerdem wird das System der Berufsgerichtsbarkeit neu geordnet und der Rechtsschutz der Berufsangehörigen erweitert."

Hintergrund:
Der Jahresabschluss ist die wichtigste Informationsquelle für die Bewertung der wirtschaftlichen Leistung von Unternehmen. Er zeigt u.a., ob das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich war und unter welchen Bedingungen der Geschäftserfolg erzielt wurde. Gleichzeitig bildet er eine wichtige Entscheidungsgrundlage für alle diejenigen, die eine Unternehmensbeteiligung erwägen oder bereits halten. Entsprechend hoch ist die Verantwortung, die der Abschlussprüfer trägt, wenn er einen Jahresabschluss testiert sowie die Anforderungen an seine Sachkenntnis, seine Seriosität und seine Unabhängigkeit.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2015

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