Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. März 2015
Kleinanlegerschutzgesetz soll verständlicher formuliert werden
Gesellschaft für deutsche Sprache macht Vorschläge für bessere Lesbarkeit
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch offiziell die Einbindung der Gesellschaft für deutsche Sprache in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Frank Steffel, erklären dazu:
"Die Bürgerinnen und Bürger beklagen immer häufiger und zu Recht, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden. Die Koalition nimmt diese Kritik auf. Die Gesellschaft für deutsche Sprache soll versuchen, das Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern lesbarer zu machen.
Diese Aufgabe ist schwierig, denn juristisch sattelfeste Texte lassen sich nicht immer einfach formulieren. Aber wir sind optimistisch, dass die Vorschläge sich positiv auswirken werden. Gelingt dieses 'Experiment', werden wir die Sprachprofis regelmäßig einbinden."
Hintergrund:
Der bereits seit 1966 bestehende Redaktionsstab beim Deutschen
Bundestag kann nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
seit 2009 offiziell durch den federführenden Ausschuss zu einem
laufenden Gesetzgebungsverfahren hinzugezogen werden. Er kann
Gesetz- und Verordnungsentwürfe auf sprachliche Richtigkeit und
Verständlichkeit prüfen, wobei die einfache und klare Formulierung
der Rechtstexte im Vordergrund steht. Daneben berät der
Redaktionsstab auch bei Zweifelsfällen in Rechtschreibung, Grammatik
und Zeichensetzung. Im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes werden
die Sprachexperten erstmals in ein laufendes parlamentarisches
Gesetzgebungsverfahren einbezogen.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2015
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