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WIRTSCHAFT/2420: Erleichterung über EuGH-Urteil zur Förderung erneuerbarer Energien


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juli 2014

Erleichterung über EuGH-Urteil zur Förderung erneuerbarer Energien

Europäischer Gerichtshof lässt der Politik die Aufgabe, über zukünftige europäische Fördermodelle zu entscheiden



In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am heutigen Dienstag die Zulässigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien bestätigt. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Dr. Michael Fuchs:

"Wir sind sehr erleichtert darüber, dass uns der Europäische Gerichtshof keine Hals-über-Kopf-Europäisierung der Erneuerbaren-Förderung aufzwingt. Letztlich wurde unsere Auffassung bestätigt, dass nationale Fördersysteme möglich sein müssen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Wir sind leider in der Europäischen Union noch nicht so weit, dass wir ein harmonisiertes europäisches Fördermodell starten könnten. Diesen politischen Realitäten trägt der Gerichtshof Rechnung.

Umso mehr ist Deutschland gefordert, sich mit voller Kraft für eine Europäisierung der Förderung einzusetzen. Denn eines ist klar: Unsere sehr ehrgeizigen langfristigen Ausbauziele für erneuerbare Energien lassen sich nur dann realisieren, wenn unsere Partner in der EU mitmachen und wenn wir europaweit die besten Standorte für erneuerbare Energien nutzen können. Bei einer rein nationalen Strategie schießen uns die Kosten durch die Decke.

In Deutschland werden wir bald an einen Punkt kommen, wo wir Windräder und Solaranlagen in großem Stil abschalten müssen, weil das Angebot einfach weit über der Nachfrage liegt, beispielsweise an einem sonnig-windigen Pfingstmontag. Und wir werden Situationen haben, in denen weder Wind noch Sonne zur Verfügung stehen und wir froh sind über jedes Kohle- oder Gaskraftwerk. Es liegt auf der Hand, dass ein funktionierender europäischer Binnenmarkt mehr an fluktuierender Energie aushält als ein nationaler Markt."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014