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WIRTSCHAFT/2265: Zur Stromkostenkompensation für stromintensive Unternehmen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Dezember 2012

Stromkostenkompensation für stromintensive Unternehmen ist wichtiges Signal für den Erhalt des Industriestandorts

Im internationalen Wettbewerb bestehen



Am heutigen Donnerstag hat das Bundeskabinett eine Regelung zur Kompensation von Strompreiserhöhungen beschlossen, die sich ab Januar 2013 aus dem europäischen Emissionshandel ergeben. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:

"Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Regelung für einen Kostenausgleich für stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb begrüßen wir ausdrücklich. Die Kompensation ist angesichts steigender Energiepreise dringend erforderlich für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten in Deutschland.

Steigende Strompreise gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und damit viele tausende Arbeitsplätze. Hier muss konsequent gegen gesteuert werden. Die industrielle Wertschöpfungskette muss in Deutschland erhalten bleiben. Sie ist Grundlage unseres Wohlstands und Erfolgs als Exportnation. Es muss alles getan werden, um eine schleichende Deindustrialisierung nicht weiter zu befördern.

Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal: Die energieintensive Industrie in Deutschland verantwortet rund eine Million Arbeitsplätze und bildet im Grundstoffbereich (z.B. Aluminium, Kupfer, Stahl) das Fundament für viele Wertschöpfungsketten. Keine Windkraftanlage, kein Solarpanel, keine Hausdämmung würde in Deutschland gefertigt, ohne die erforderlichen Grundstoffe. Energieintensive Unternehmen sind wegen des hohen Anteils der Stromkosten an den Produktionskosten besonders stark von emissionshandelsbedingten Strompreissteigerungen betroffen. Die internationalen Wettbewerber dieser Industrie (z.B. in USA, China, Brasilien) haben diese Kosten nicht.

Es ist daher eine verantwortungsvolle Politik, dass energieintensive Unternehmen einen Ausgleich bis zu 85 Prozent der emissionshandelsbedingten Strompreissteigerungen erhalten können. Ohne diese Regelung laufen wir Gefahr, dass Produktionsstätten ins Ausland verlagert werden. Eine Verlagerung würde außerdem der Umwelt schaden, da Umweltstandards in diesen Länder in der Regel geringer sind als in Deutschland.

Wichtig ist auch, dass nur jene Unternehmen die Möglichkeit eine Kostenkompensation erhalten, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen hohen Stromverbrauch haben. So wird der Bereich dieser Förderung klar eingegrenzt."

Hintergrund:
Für die Stromerzeugung müssen die Energieerzeuger CO2-Zertifikate vorweisen. Ab der im Januar 2013 beginnenden dritten Handelsperiode müssen diese Zertifikate vollständig ersteigert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Diese indirekten Kosten des Emissionshandels betreffen nur deutsche und europäische Unternehmen, da der Emissionshandel auf Europa begrenzt ist. Aus diesem Grund ist den Mitgliedstaaten der EU die Kompensation der CO2-Kosten im Rahmen des Beihilferechts gestattet.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2012