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WIRTSCHAFT/2131: Keine Patentierung von Nutztieren und -pflanzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Januar 2012

Keine Patentierung von Nutztieren und -pflanzen

Staatliches Biopatent-Monitoring aufbauen


Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag den fraktionsübergreifenden Antrag "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen". Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Max Lehmer:

"Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gelungen, einen Antrag zum Thema Biopatente im Deutschen Bundestag einzubringen, den neben der christlich-liberalen Koalition auch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mittragen. In dem Antrag wird gefordert, dass es auf konventionelle Züchtungsverfahren, auf mit diesen Verfahren gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte keine Patente geben darf. Der gemeinsame Antrag stärkt die Bundesregierung in ihren Bemühungen, auf europäischer Ebene die erforderlichen Rechtsänderungen zu erreichen.

Bei der weiteren Nutzung von Biotechnologie müssen wir stets zwei Ziele im Auge behalten: den Schutz des geistigen Eigentums einerseits und den Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit natürlicher genetischer Ressourcen andererseits. Technische Verfahren sollten patentierbar bleiben, herkömmliche Züchtungsverfahren dagegen dürfen ebenso wie die damit erzeugten Nutztiere und -pflanzen nicht patentierbar sein. Die Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes geht hier zwar in die richtige Richtung, lässt aber noch wichtige Fragen offen. Daher setzten wir uns für Präzisierungen auf allen Rechtsebenen ein. Wir wollen alle Hintertürchen schließen.

Darüber hinaus fordern wir in dem Antrag den Aufbau eines staatlichen Biopatent-Monitorings. Unter anderem soll alle zwei Jahre ein Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie vorgelegt werden. Die Bundesregierung soll sich ferner dafür einsetzen, dass die EU-Kommission in ihren jährlichen Berichten über die Entwicklungen von Patenten im Bereich der Biotechnologie auch die ethischen Aspekte sowie die Folgen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und für die Forschung berücksichtigt."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2012