Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


VERKEHR/689: Carsharing fördern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. März 2017

Carsharing fördern

Anhörung bestätigt Nutzen des künftigen Carsharinggesetzes für moderne Mobilität


Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch eine Anhörung zum Entwurf des Carsharinggesetzes durchgeführt. Dazu erklären der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange und der zuständige Berichterstatter Steffen Bilger:

"Die Anhörung der Experten hat es bestätigt: Unser Gesetzentwurf ist der richtige Ansatz für die Stärkung moderner Mobilität insbesondere in Großstädten. Das gilt sowohl für stationsunabhängige als auch für stationsgebundene Angebotsmodelle.

Wenn sich mehrere Nutzer ein Auto teilen, dient das der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und damit auch der Parkplatzsituation und der Umwelt. Der Einsatz von elektrischen Fahrzeugen im Sinne unseres Elektromobilitätsgesetzes ist dabei besonders nachhaltig.

Unser Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für Parkbevorrechtigungen und Parkgebührenbefreiungen. Auch wird es künftig möglich sein, für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge besondere Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen zu können. Klar ist aber auch, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewahrt bleiben. Wir werden das Gesetz schon in der kommenden Woche beschließen, damit es schnellstmöglich in Kraft treten kann."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang