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VERKEHR/595: Eisenbahnregulierung erneut aufgreifen - Fahrscheinvertrieb prüfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. Februar 2014

Eisenbahnregulierung erneut aufgreifen - Fahrscheinvertrieb prüfen

Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Deutsche Bahn



Am heutigen Mittwoch hat sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages mit dem Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Deutsche Bahn wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenverkauf befasst. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange:

"Das derzeitige Verfahren gegen die Deutsche Bahn macht einmal mehr deutlich, dass ein Gesetz zur Eisenbahnregulierung nötig sein könnte. Ein entsprechendes Gesetz wäre ein effizientes Instrument, um möglichem Missbrauch entschieden entgegenzuwirken und für Rechtssicherheit auch bei den Wettbewerbern zu sorgen.

Das Ergebnis der Prüfung durch das Bundeskartellamt wird zeigen, ob und inwiefern gesetzliche Regelungen im deutschen Recht notwendig sind, die über den geltenden europäischen Rechtsrahmen hinausgehen. Außerdem muss die Neufassung des Ersten Eisenbahnpaketes (EU-Richtlinie) bis Mitte 2015 auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Dieses Gesetzgebungsverfahren werden wir dafür nutzen, auch den diskriminierungsfreien Zugang zum Fahrscheinvertrieb zu beleuchten. Eine wirksame Eisenbahnregulierung sorgt für mehr Effizienz und Transparenz."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2014