Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


SOZIALES/2058: Keine Nachteile beim Elterngeldbezug in Corona-Zeiten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Mai 2020

Keine Nachteile beim Elterngeldbezug in Corona-Zeiten

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst


Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

"Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang