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SOZIALES/2051: Passgenaue Maßnahmen für Familien - Elterngeld krisenfest machen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. April 2020

Passgenaue Maßnahmen für Familien - Elterngeld krisenfest machen

Werdende oder frisch gebackene Eltern müssen wegen der Corona-Krise keine Nachteile hinnehmen


Am heutigen Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, sowie der zuständige Berichterstatter Maik Beermann:

Marcus Weinberg: "Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen insbesondere viele Familien vor große Herausforderungen. Mit dem Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19- Pandemie machen wir das Elterngeld ein Stück weit krisenfest. Denn junge und werdende Eltern bauen auf das Elterngeld und brauchen eine verlässliche Perspektive. Corona-bedingte Einnahmeausfälle, wie beispielsweise durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, sollen nicht dazu führen, dass sich das Elterngeld drastisch reduziert und diese Familien in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Diese krisenbedingten Einnahmeausfälle werden bei der Berechnung des Elterngelds deshalb künftig nicht berücksichtigt. Gleichzeitig sorgt dieses Gesetz für mehr Flexibilität. Eltern, die zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehören, wie beispielsweise Ärzte, Krankenpfleger oder Polizisten, werden in dieser Zeit dringend vor Ort an ihrer Arbeitsstelle gebraucht. Wir von CDU/CSU sichern diesen Eltern zu, dass sie ihre Elterngeldmonate in der Zeit nach der Krise nehmen können."

Maik Beermann: Wir von CDU/CSU lassen frisch gebackene Eltern und werdende Eltern in unserem Land nicht im Stich. Die Lage ist für die Betroffenen ernst. Wenn wir jetzt nicht handeln würden, würden nach jetziger Lage finanzielle Einbußen bei der Elterngeldberechnung drohen. Auch sichern wir von CDU/CSU den 'Partnerschaftsbonus'; Eltern verlieren den Anspruch nicht, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Wir von CDU/CSU werden dafür sorgen, dass dieses Gesetz Anfang Mai beschlossenen wird, damit es rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten kann. Damit geben wir eine zügige Antwort an die vielen betroffenen Eltern."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2020

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