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SOZIALES/2014: Großer Fortschritt für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. November 2019

Großer Fortschritt für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen

Rückgriff erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro


Der Deutsche Bundestag wird heute das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschließen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein großer Fortschritt für alle Eltern und Kinder, die pflegebedürftige Angehörige haben. Künftig müssen erst diejenigen einen finanziellen Beitrag zur Pflege ihrer Verwandten leisten, die über ein jährliches Bruttoeinkommen von 100.000 Euro verfügen.

Wir setzen damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um und schließen eine Gerechtigkeitslücke. Dieses Gesetz beseitigt Doppelbelastungen für die Familien pflegebedürftiger Angehöriger. Nicht selten tragen Familien, die bisher für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen, auch noch weitere Verantwortung, zum Beispiel für eigene Kinder. Diese finanzielle Entlastung ist spürbar und nachhaltig. Sie stärkt den Zusammenhalt in den Familien und nimmt ihnen die Ängste vor finanziellen Unsicherheiten.

Beschlossen wurden mit dem Gesetz auch noch weitere wichtige Regelungen für Menschen mit Behinderungen: Wir sichern die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung langfristig ab, indem wir sie entfristen. Mit dem neuen Budget für Ausbildung helfen wir Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und gut für deren Selbstbestimmung."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2019

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