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SOZIALES/2002: Angehörigen-Entlastungsgesetz - Wir stehen zu unseren Zusagen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. August 2019

Wir stehen zu unseren Zusagen

Entlastung für Kinder pflegebedürftiger Eltern: Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100.000 Euro im Jahr


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll.

Die Union hat den zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales seither wiederholt aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Das ist nun geschehen. Jetzt kann die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.

Neben den Entlastungen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern verbessern wir auch nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen. Die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird entfristet und finanziell abgesichert. So sichern wir dieses niedrigschwellige zusätzliche Beratungsangebot dauerhaft ab."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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