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SOZIALES/1992: Kinder überall schützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2019

Kinder überall schützen

Prävention verbessern, Hilfen für Opfer ermöglichen


Zu den sexuellen Übergriffen eines Arztes in einem saarländischen Krankenhaus erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Der aktuelle Fall des Verdachts auf sexuellen Missbrauch in einem Krankenhaus ist erschütternd. Wichtig ist jetzt vor allem, dass die betroffenen Kinder und deren Eltern nicht allein gelassen werden. Deshalb ist es gut, dass Staat, Weißer Ring und Hilfsnetzwerke hier Hand in Hand arbeiten.

Prävention, Hilfe und konsequente Strafverfolgung sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das wir als Unionsfraktion im Frühjahr auf den Weg gebracht haben. Einiges ist bereits umgesetzt: Der Fonds sexueller Missbrauch wächst im kommenden Jahr deutlich an, Traumatherapie wird künftig Teil der Psychotherapeutenausbildung, ein Modellprojekt für Beratung im ländlichen Raum ist kürzlich gestartet.

Der aktuelle Fall verdeutlicht die Bedeutung von Schutzkonzepten in allen Bereichen: Im Ehrenamt, wie etwa im Sportverein, genauso wie in Einrichtungen, wie in diesem Fall im Krankenhaus. Hier haben alle eine Verantwortung. Wir brauchen unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe, auch dann, wenn die Fälle juristisch noch nicht aufgearbeitet sind. Deshalb appellieren wir an den Bundessozialminister, das längst überfällige Gesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht schnellstmöglich auf den Weg zu bringen."

Marcus Weinberg: "Es ist bekannt, dass viele Pädokriminelle bewusst Berufe ergreifen, bei denen sie in Kontakt mit Kindern kommen. Es liegt daher auf der Hand, dass alle diese Berufsgruppen auch erweiterte Führungszeugnisse regelmäßig vorlegen müssen. Ob dies über die Jugendämter laufen sollte oder über die Ärzte- und Psychologenkammern, muss geklärt werden. Aber zu glauben, dass unter der Ärzteschaft, unter den Kinder- und Jugendpsychologen, psychologischen Sachverständigen, Verfahrensbeiständen, Vormündern und anderen freien Berufen keine Täter seien, ist schlichtweg naiv. Das, was für den Lehrerberuf, den Erzieherberuf und die Ehrenamtler in den Vereinen gilt, muss genauso auch für die selbständigen Berufe, die mit Kindern arbeiten, gelten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2019

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