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SOZIALES/1974: Unions-Konzept gegen sexuellen Kindesmissbrauch findet Nachahmer


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. März 2019

Unions-Konzept gegen sexuellen Kindesmissbrauch findet Nachahmer

Kinderschutz funktioniert nur ressortübergreifend - Auch Justiz in der Pflicht


Bundesfamilienministerin Giffey hat am heutigen Mittwoch angekündigt, einen "Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" einzuberufen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Wir freuen uns, dass Bundesministerin Giffey das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur besseren Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs aufgegriffen hat und umsetzen will. Noch im Oktober 2018 hatte die Ministerin ein sogenanntes umfassendes Konzept gegen Kindesmissbrauch vorgestellt, das aus lediglich drei Maßnahmen bestand: So sollten die Institutionen des Unabhängigen Beauftragten, des Betroffenenrats und der Kommission fortbestehen - drei wichtige Vorhaben zwar, aber kein umfassendes Konzept. Unser Positionspapier dagegen konkretisiert in 26 Punkten, wie die Hilfesysteme ausgebaut, Präventionsangebote gestärkt, die Ermittler besser unterstützt und konsequente Strafverfolgung ermöglicht werden sollen. Das hat offensichtlich auch die Ministerin überzeugt: Ihr 'Nationaler Rat' soll genau diese Punkte in Angriff nehmen und ressortübergreifend vorgehen. Das begrüßen wir sehr, denn nur mit einer umfassenden Strategie können Kinder und Jugendliche wirksam vor sexuellem Missbrauch geschützt werden."

Marcus Weinberg: "Es ist eine hervorragende Nachricht, dass Ministerin Giffey unsere Forderungen nach einem deutlich stärkeren Engagement beim Kinderschutz und bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs aufgreift und einen Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einberufen wird.

Wir nehmen aber auch die Bundesjustizministerin in die Pflicht. Frau Barley muss endlich das Strafrecht verschärfen und die Strafverfolgungsmöglichkeiten verbessern. Unser 26 Punkte-Katalog zeigt, wie viel für das Justizministerium allein im strafrechtlichen Bereich zu tun ist. Damit staatlicher Kinderschutz funktioniert, muss - wie wir beispielsweise im Staufener Missbrauchsfall gesehen haben - dringend auch die Qualität in den familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden. Dazu gehört vorneweg die Qualifizierung der professionellen Akteure im Kinderschutz. Das sind die Familienrichter, Verfahrensbeistände, psychologischen Gutachter, Umgangspfleger, Familienrechtsanwälte und Jugendamtsmitarbeiter. Das bedeutet erstens, dass Lehre, Ausbildungsinhalte sowie unabhängige Ausbildungsstrukturen geschaffen bzw. verbessert werden müssen. Das bedeutet zweitens, die Entwicklung von verbindlichen Standards für die jeweiligen Berufsgruppen und für die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Und das bedeutet drittens, dass man aus Kritik und Beschwerden lernen muss. So sollte man die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger, die über Beschwerdestellen, Studien und Online-Befragungen ermittelt werden, herangezogen werden.

Wichtig ist, dass die Bundesministerien eine ressortübergreifende Strategie entwickeln. Alle professionellen Akteure müssen vom Kind aus denken und nicht vom Ressort aus. Das Recht der Kinder- und Jugendhilfe sowie das Familienrecht dürfen nicht separiert gelehrt und angewendet werden. In diesem Sinne fordern wir die Bundesministerien auf, eine ressortübergreifende Forschungsinitiative aufzulegen. Zu der muss auch gehören, Exzellenzzentren aufzubauen, in denen Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Kindergesundheit, Rechtsmedizin, Strafrecht und Opferschutzrecht gemeinsam erforscht und gelehrt werden. Denn klar ist: Ohne eine empirische Basis gehen viele Maßnahmen an den Bedürfnissen des Kindes und der Familie vorbei."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2019

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