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SOZIALES/1973: Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistung umfangreich erweitert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. März 2019

Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistung umfangreich erweitert

Bundestag wird Gesetz zur Stärkung von Familien mit geringem Einkommen beschließen


Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe voraussichtlich mit breiter Mehrheit verabschieden. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter, Maik Beermann:

Marcus Weinberg: "Mit dem Familienstärkungsgesetz treten wir als Union Kinderarmut zielorientiert entgegen. Wir werden mit passgenauen Maßnahmen - und nicht wie von einigen Parteien gewünscht im Gießkannenprinzip - Familien mit geringem Einkommen noch besser unterstützen und somit auch die Chancen der Kinder auf Bildung und Teilhabe ausbauen.

Durch die geplanten Erleichterungen und Erweiterungen beim Kinderzuschlag vergrößern wir nicht nur den engen finanziellen Spielraum der betreffenden Familien, sondern schaffen auch Erwerbsanreize für Eltern.

Konkret werden wir den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen. Wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir erleichtern die Antragstellung des Kinderzuschlages wesentlich. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir weitere wichtige Akzente setzen: Eine noch im Gesetzentwurf bestehende Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden bei der Berechnung des Kindeseinkommens beim Kinderzuschlag haben wir beseitigt. Zudem wird beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig nicht nur der konkrete Beitrag gezahlt - jedoch höchstens 10 Euro, sondern pauschal 15 Euro im Monat. Mit Ausnahme für eine Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr stellen.

Das ist ein Gesamtpaket für unsere Zukunft - unsere Kinder, das sich uneingeschränkt sehen lassen kann!

Maik Beermann: "CDU und CSU halten Wort - Mit dem Familienstärkungsgesetz unterstützen und entlasten wir diejenigen, die arbeiten und Kinder erziehen. Wir helfen insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit kleinem Einkommen, indem wir sowohl den Kinderzuschlag erhöhen und ausbauen als auch die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessern. So schaffen wir beispielsweise die Eigenanteile für Mittagessen und Schulbeförderung ab und ermöglichen einen leichteren Zugang zu Lernförderung.

Wir als Union freuen uns besonders, dass es gelungen ist, an vielen Stellen bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, die Leistungen insgesamt zu erhöhen und den Erwerbsanreiz zu stärken. Und wir machen den Weg frei für die Digitalisierung der Anträge auf das Bildungs- und Teilhabepaket beim Kinderzuschlag - auf ein Schriftformerfordernis wird nun verzichtet."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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