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SOZIALES/1862: Gerichtsverfahren müssen auch für gehörlose Menschen verständlich sein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Juni 2017

Gerichtsverfahren müssen auch für gehörlose Menschen verständlich sein

Gebärdensprachdolmetscher zahlt künftig der Bund


Am heutigen Donnerstag wird die unionsgeführte Koalition das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) verabschieden. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen. Das betrifft rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen.

Für die Union ist das ein erster wichtiger Schritt. In der nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens barrierefrei wird, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2017

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