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SOZIALES/1689: Wir schaffen mehr Flexibilität für Familien bei häuslicher Pflege


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Dezember 2014

Wir schaffen mehr Flexibilität für Familien bei häuslicher Pflege

Gesetz wird Donnerstag im Bundestag beschlossen



Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschließen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige Berichterstatterin Astrid Timmermann-Fechter:

"Mit der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit verbessern wir das Angebot für alle, die ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen wollen. Für die Union ist die stärkere Anerkennung und Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen, ein zentraler Punkt einer zukunftsgerichteten Familienpolitik. Mit den Ausweitungen und Koppelungen der Rechtsansprüche auf Arbeitszeitreduzierung und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Darlehen sowohl während der Pflegezeit als auch während der Familienpflegezeit setzen wir neue Standards der Unterstützung.

Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in einer akuten Pflegesituation wird mit einer Lohnersatzleistung gekoppelt. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der sechsmonatigen Pflege und der bis zu 24-monatigen Familienpflege werden angepasst und enger zusammengeführt. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über sechs Monate wird kommen. Damit tragen wir der besonders schwierigen Situation pflegebedürftiger Kinder Rechnung.

Die weiteren Nachbesserungen der letzten Tage beseitigen unnötige Belastungen für kleinere Unternehmen, deren Arbeitsplätze wir nicht gefährden dürfen. Das verbesserte Familienpflegezeitgesetz ist eine gute Mischung aus Herz und Verstand. Es erreicht viele Menschen, denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bislang sehr schwer fiel.

Ab 1. Januar 2015 haben Angehörige von Pflegebedürftigen nun einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Der Rechtsanspruch besteht gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 25 Mitarbeiter haben. Die Angehörigen können bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen zur Bewältigung ihres Lebensunterhalts erhalten.

Was uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang besonders wichtig war, ist die zuletzt erreichte Klarstellung. Diese sieht vor, dass bei einem wechselnden Krankheits- oder Pflegeverlauf von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen ein Wechsel zwischen der häuslichen Pflege und der außerhäuslichen Betreuung jederzeit möglich ist, ohne dass z.B. Eltern die Möglichkeit genommen wird, eine Freistellung für die Gesamtdauer von 24 Monaten für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2014