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SOZIALES/1533: Neue Notrufnummer bietet auch Frauen mit Behinderungen schnell erste Hilfe


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. März 2013

Neue Notrufnummer bietet auch Frauen mit Behinderungen schnell erste Hilfe

Direkte, anonyme und barrierefreie Anlaufstelle



Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am heutigen Mittwoch den Startschuss für das bundesweite Hilfetelefon für Frauen gegeben. Ab sofort gibt es für Gewaltopfer eine direkte und anonyme Anlaufstelle, die zudem barrierefrei ist. Dazu erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:

"Gewalt gegen Frauen ist leider keine Ausnahme. Die Dunkelziffer der Übergriffe ist hoch, weil diese sich oftmals auch innerhalb der Familie ereignen. Frauen mit Behinderung sind doppelt so häufig von sexueller oder körperlicher Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderung. So haben rund 75 Prozent der gehörlosen Frauen mindestens einmal oder mehrfach in ihrem Leben Gewalt erfahren.

Deutschland hat bereits ein gut ausgebautes Hilfesystem für die Betroffenen aufgebaut. In Frauenhäusern und Beratungsstellen werden sie aufgenommen und beraten. Allerdings finden viele Opfer erst spät in diese Einrichtungen, weil die Hemmschwelle groß ist. Insbesondere Frauen mit Behinderungen können nicht alle bestehenden Einrichtungen nutzen, weil nicht überall Gebärdendolmetscher vor Ort sind oder weil bauliche Hürden den Zugang für Rollstuhlfahrerinnen verhindern.

Das neue Hilfetelefon berät anonym, kostenfrei und vor allem barrierefrei. Kompetente Beraterinnen sind rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 08000 116 016 erreichbar und vermitteln an geeignete Anlaufstellen vor Ort. Besonders Frauen mit Behinderung können über diese Notrufnummer schneller als bislang aufgefangen und an Einrichtungen, die speziell auf ihre Behinderung eingehen können, vermittelt werden. Für die betroffenen Frauen ist dieses Angebot ein wichtiger Schritt, um rasch Hilfe in der Not zu erhalten."

Hintergrund:
Der Bundestag hatte am 1. Dezember 2011 einstimmig den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen. Das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb trat am 14. März 2012 in Kraft. Das bundesweite Hilfetelefon wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln eingerichtet. Dort sind qualifizierte Beraterinnen eingestellt sowie eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung zu Beratungsstellen und Frauenhäusern aufgebaut worden.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2013