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SOZIALES/1416: Besteuerung des Taschengeldes beim Bundesfreiwilligendienst wäre falsches Signal


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. März 2012

Besteuerung des Taschengeldes beim Bundesfreiwilligendienst wäre falsches Signal

Pläne drohen die große Bereitschaft zum freiwilligen Engagement der Bürger zu ersticken


Zu den heute bekannt gewordenen Plänen des Bundesfinanzministers, das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst analog zum Sold im Freiwilligen Wehrdienst zu besteuern, erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:

"Die Pläne des Bundesfinanzministeriums drohen die große Bereitschaft zum freiwilligen Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu ersticken. Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass künftig auch Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten, ihr Taschengeld versteuern müssen. In der Praxis wird die Regelung keine Relevanz haben, da in weit über 90 Prozent der Fälle das Taschengeld so niedrig ist, dass es unterhalb der steuerlichen Freigrenzen liegt.

Dennoch ist das Vorhaben falsch: Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Erfolgsmodell. Alle 35.000 Plätze sind besetzt. Die Nachfrage ist weiterhin hoch. Wenn der Staat auf der einen Seite um freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger bittet und andererseits das ohnehin geringe Taschengeld mit einer Steuerpflicht belegt, erweckt das den Eindruck, als wolle der Staat am freiwilligen Engagement auch noch verdienen. Das werden die Menschen nicht verstehen.

Hinzu kommt, dass ein enormer Verwaltungsaufwand betrieben werden müsste, um in den wenigen relevanten Fällen geringe Steuereinnahmen zu erzielen. Deshalb stehen neben der politisch verheerenden Wirkung auch Aufwand und Ertrag in keinem angemessenen Verhältnis zueinander."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2012