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RECHT/960: Regelung zu härteren Strafen für antisemitische Straftaten unter Beobachtung


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 11. September 2019

Regelung zu härteren Strafen für antisemitische Straftaten unter Beobachtung


Zur Forderung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, nach härteren Strafen für antisemitische Straftaten können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei, wie folgt zitieren:

"2015 haben wir bei der Strafzumessung ausdrücklich aufgenommen, dass unter anderem menschenverachtende Beweggründe des Täters strafschärfend berücksichtigt werden können. Hierzu gehören nach der Gesetzesbegründung insbesondere auch antisemitische Beweggründe. Hier müssen wir beobachten, ob es Bedarf gibt, die Regelung nachzuschärfen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2019

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