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RECHT/935: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirkt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2019

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirkt

Unionsfraktion diskutiert in Fachgespräch mit Experten zum NetzDG


Am heutigen Mittwoch fanden ein internes Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Erfahrungen und zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sowie eine öffentliche Anhörung zu Vorschlägen der Oppositionsfraktionen zum NetzDG statt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der Berichterstatter für Rechtsfragen der Digitalpolitik, Carsten Müller:

Winkelmeier-Becker: "Die beiden Gesprächsrunden mit Sachverständigen und Experten zur Praxis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben deutlich gezeigt: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat in den knapp 18 Monaten seiner Geltung wichtige Impulse gesetzt. Mit Blick auf Hate Speech, Beleidigungen und Mobbing im Netz können wir festhalten: Das Gesetz wirkt.

Die Sachverständigen unterstützen beinahe einhellig die Ziele des Gesetzes. Die bisherige Praxis hat zudem deutlich gemacht, dass die ursprüngliche Sorge in Bezug auf Overblocking unbegründet war.

Wir wissen, dass es auch in anderen Ländern Überlegungen gibt, die sozialen Netzwerke gegen Hass und Hetze in die Verantwortung zu nehmen. Dabei schauen sie auch darauf, wie das NetzDG in Deutschland funktioniert. Das ist einerseits ein Lob, andererseits unterstreicht das auch die Verantwortung, die wir in Deutschland dabei tragen.

Vor allem in der regulierten Selbstregulierung sehen wir einen wichtigen Ansatz zur Weiterentwicklung des NetzDG. Hier sollte ein staatsfernes, fachkundiges und plural besetztes Gremium eingesetzt werden, das auch die komplizierteren Fälle ohne Zeitdruck beurteilt."


Müller: "Um die Wirksamkeit des NetzDG weiter zu erhöhen, setzt sich die Unionsfraktion für eine zeitnahe Anpassung des Gesetzes ein. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen benötigen wir verständliche, gut erreichbare und vergleichbare Meldesysteme.

Die Löschkriterien der sozialen Netzwerke sollten klar und transparent sein und die Nutzerinnen und Nutzer über Löschungen entsprechend informiert werden. Ebenso klare und einheitliche Kriterien benötigen die sozialen Netzwerke für die Erstellung der Transparenzberichte. Die Plattformen müssen über ein geregeltes "put-back-Verfahren" sicherstellen, dass unrechtmäßig gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden können.

Ausdrücklich wurden in der Anhörung die in jüngster Vergangenheit erzielten Fortschritte in Sachen regulierter Selbstregulierung begrüßt. Diese wird weiter zur allgemeinen Akzeptanz und Verbesserung des NetzDG beitragen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2019

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