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RECHT/916: Urheberrechtsrichtlinie mit Augenmaß umsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. März 2019

Urheberrechtsrichtlinie mit Augenmaß umsetzen

Keine Uploadfilter im nationalen Recht


Das Europäische Parlament hat heute die EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und Thorsten Frei sowie die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der digitalpolitische Sprecher Tankred Schipanski:

"Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber haben auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Auf der anderen Seite nehmen wir aber die Sorgen derjenigen ernst, die eine Einschränkung bei der Veröffentlichung von Inhalten und Einschränkungen der Meinungsvielfalt fürchten. Eine Absicherung von Urheberrechten darf nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten mit der Folge blockiert wird, dass damit Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung verbunden sind.

Der Kompromiss, den die Kollegen in Europa nunmehr erzielt haben, war Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen. Die neue Richtlinie sorgt dafür, dass solche Internetplattformen in die Pflicht genommen werden, die ihr Geschäftsmodell auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material aufgebaut haben. Sie müssen nun einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die Urheber abgeben. Wichtig ist für uns: Wir wollen in der nun anstehenden deutschen Umsetzung der Richtlinie dafür Sorge tragen, dass es nicht zu den vielfältig angegriffenen Upload-Filtern und gefürchteten Einschränkungen der Meinungsfreiheit kommt. Dafür hat die CDU-Deutschlands ein Umsetzungsmodell entwickelt, das auf dem Grundsatz 'Bezahlen statt Blockieren' basiert. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass die Neuerung zu einem guten und fairen Interessenausgleich in Deutschland führt."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2019

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