Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


RECHT/861: Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter fair vergüten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Juni 2018

Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter fair vergüten

Rechtspolitiker der Union werben für rasche Verabschiedung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie im Europaparlament


In der kommenden Woche stimmt das Europaparlament über die Aufnahme der Trilogverhandlungen über die Urheberrechtsrichtlinie ab. Die Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werben in einem Brief an die Mitglieder der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament für die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf des Rechtsausschusses (JURI). Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:

"Der Schutz des Geistigen Eigentums und die Förderung des breiten Zugangs zu Werken sind die Säulen für die wirtschaftliche Nutzung des Internets und die digitale Wirtschaft der Europäischen Union. Wir sind der Überzeugung, dass mit dem vorliegenden JURI-Beschluss zur Urheberrechtsrichtlinie ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber einerseits und dem Informations- und Nutzungsinteresse der User anderseits erreicht wird.

Beim europäischen Urheberrecht geht es nicht darum, digitale Entwicklungen auszubremsen oder das Internet zu zensieren. Der hierfür maßgebliche Artikel 13 soll die faire Vergütung von Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter absichern. Die daran häufig drastisch vorgebrachte Kritik entbehrt jeder Grundlage. Wir begrüßen, dass große Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell die Speicherung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Material ist, stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Rechteinhaber haben es dabei selber in der Hand, ihre Werke entsprechend zu kennzeichnen und schützen zu lassen.

Vergleichbar zur analogen Welt müssen wir auch im Prozess der Digitalisierung Leitplanken setzen, um die Rechte schutzwürdiger Akteure zu wahren und zugleich die richtigen Anreize für künftige digitale Geschäftsmodelle zu setzen.

Auch das vorgesehene Presseleistungsschutzrecht nach Artikel 11 sorgt für eine ausgewogene finanzielle Beteiligung der Presseverlage an ihren Werken. Diese gehen bislang leer aus, wenn Dritte Textausschnitte gewinnbringend nutzen. Presseverlage erbringen eine wichtige redaktionelle Leistung und bilden die Grundlage für Qualitätsjournalismus. Seriöse und unabhängige Informationen sind gerade im Zeitalter von 'fake news' unerlässlich für den demokratischen Diskurs.

Als Rechtspolitiker ist es unser Ziel, den Digitalen Binnenmarkt nachhaltig auszugestalten. Wir sind überzeugt, dass die Vorschläge des JURI-Ausschusses den richtigen Impuls dafür geben."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang