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RECHT/849: BGH schafft Klarheit für Verkehrsteilnehmer


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2018

BGH schafft Klarheit für Verkehrsteilnehmer


Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras, sogenannte Dashcams, bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Hierzu können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen, denn es sorgt für Klarheit. Wenn Kamera-Aufnahmen vorhanden sind und zur Aufklärung von Verkehrsunfällen beitragen können, sollten sie bei gewissenhafter Abwägung der datenschutzrechtlichen Belange auch als Beweismittel zugelassen werden können. Durch die Entscheidung der Verwertbarkeit im Einzelfall und die hohen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zudem verhindert, dass Private die Mini-Kameras am Auto als Kontroll-Instrument im Straßenverkehr missbrauchen, um wahllos mögliche Verkehrsverstöße Dritter aufzuzeichnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2018

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