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RECHT/732: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss für die Unterbringung in der Psychiatrie gestärkt werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. November 2015

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss für die Unterbringung in der Psychiatrie gestärkt werden

Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig gewährleistet bleiben


Das Kabinett hat heute den "Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften" beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf zum Thema Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorliegt, mit dem langjährige Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen werden. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung stärker zu berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.

Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich stärker konkretisiert werden muss.

Zukünftig muss einerseits ausgeschlossen sein, dass jemand schon wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Dies wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2015

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