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RECHT/704: Änderungsvorschläge für Syndikusanwälte jetzt zügig umsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Januar 2015

Änderungsvorschläge für Syndikusanwälte jetzt zügig umsetzen

Eckpunkte von Justizminister Maas gehen in die richtige Richtung



Bundesminister der Justiz Heiko Maas hat am heutigen Dienstag Eckpunkte für eine Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Minister Maas hat endlich seine bereits im Oktober angekündigten Eckpunkte für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. Die Eckpunkte gehen in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Syndikusanwälte künftig als vollwertige Rechtsanwälte Anerkennung finden sollen. Damit reagiert die Politik auch auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom vergangenen Jahr und ermöglicht Syndikusanwälten die Sicherung ihrer Altersversorgung in den berufsständischen Versorgungswerken der Rechtsanwälte. Noch sind allerdings wesentliche Details unklar, so z.B. welche konkrete Tätigkeit ein Syndikus ausüben muss, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Daher muss die Umsetzung dieser Eckpunkte und die Klärung aller offenen Fragen jetzt sehr zügig erfolgen, damit nicht weiter wertvolle Zeit verstreicht.

Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), wie lange angekündigt, ihre Befreiungspraxis dem Urteil des Bundessozialgerichts angepasst. Damit sind für tausende Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die nun nach einer Änderung der BRAO wieder erst mühsam rückabgewickelt werden müssen und gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung nach sich ziehen. Für die Verschleppung dieser Gesetzesänderung und die damit verbundene Schaffung von Rechtsunsicherheit gerade in der wichtigen Frage der Alterssicherung können wir kein Verständnis aufbringen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2015


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