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RECHT/687: Selbst ernannte "Scharia-Polizei" verstößt gegen das Strafrecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. September 2014

Selbst ernannte "Scharia-Polizei" verstößt gegen das Strafrecht

Paralleljustiz ist keinesfalls zu dulden



Eine größere Gruppe Männer patrouillierte in orangefarbenen Warnwesten als "Scharia-Polizei" durch die Straßen Wuppertals, hielt Jugendliche und junge Erwachsene an und maßregelte sie im Hinblick auf die Einhaltung der Scharia. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Ein zentrales Element unseres Rechtsstaates ist das staatliche Gewaltmonopol. Dieses System ist von allen Menschen hier zu akzeptieren - unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit. Dementsprechend haben wir - auf Bestreben von CDU und CSU - im Koalitionsvertrag festgelegt: 'Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.'

Die Handlungen der Radikalrislamisten als selbst ernannte 'Scharia- Polizei' dürften bereits den Straftatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllen. Dieses Gesetz dient dem Schutz der staatlichen Organisationen und der Staatsgewalt. Es soll die Autorität und das Ansehen des Staates dadurch schützen, dass es die Vortäuschung von Hoheitsgewalt unter Strafe stellt. Sollte sich in der praktischen Anwendung dieser Vorschrift herausstellen, dass hier Schutzlücken bestehen, wären diese dringend zu schließen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2014