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RECHT/659: SPD hält an Hinterzimmerpolitik bei Festsetzung von Managergehältern fest


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Juli 2013

SPD hält an Hinterzimmerpolitik bei Festsetzung von Managergehältern fest

Gesetz soll in den Vermittlungsausschuss



Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung beschlossen. Die SPD will nun laut FAZ den Vermittlungsausschuss anrufen, damit das Gesetz in dieser Wahlperiode nicht mehr vom Bundesrat verabschiedet werden kann. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Die christlich-liberale Koalition hat eine ausgewogene Neuregelung zur besseren Kontrolle der Managervergütung auf den Weg gebracht. Erstmalig muss die konkrete Höhe maximal erzielbarer Einkünfte vom Aufsichtsrat benannt werden. Die Eigentümer haben ein verbindliches Vetorecht.

Während wir auf Transparenz und stärkere Mitbestimmung der Eigentümer setzen, will die SPD die gegenwärtige Rechtspraxis erhalten, bei der das kleine Gremium Aufsichtsrat statt der Gesamtheit der Aktionäre die Managergehälter verbindlich festlegt. Es ist aber hinlänglich bewiesen, dass dieses System dank der Entscheidung in einem kleinen Kreis zu unangemessen hohen Gehältern führen kann. Wenn die SPD die Verabschiedung dieses Gesetzes kurz vor Ende der Wahlperiode verhindert und es in die Diskontinuität zwingt, dann beweist sie, dass sie nicht ernsthaft interessiert ist an einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, einer besseren Kontrolle der Vorstandsvergütung und an mehr Transparenz bei der Festlegung der Vergütungen. Auch um die Wahrung der Arbeitnehmerrechte kann es der SPD nicht gehen, denn diese werden durch die Neuregelung vollständig gewahrt und dauerhaft geschützt.

Die Verantwortung dafür, dass es auch künftig unangemessene Managergehälter geben kann, wäre damit klar bei der Opposition zu suchen. Der SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück geht es offenbar darum, den jetzigen Zustand so lange wie möglich zu erhalten und gleichzeitig im Wahlkampf Gehaltsexzesse zu beklagen.

Durch die von der Koalition verabschiedete Neuregelung erhalten die Eigentümer ein verbindliches Vetorecht gegen die vom Aufsichtsrat beschlossene Vorstandsvergütung. Im Gegensatz zu Vorschlägen von SPD und Grünen geht es hier klar um die Stärkung der Anteilseigner. Vorschläge der SPD setzen auf Bevormundung von Unternehmen und Eigentümern durch staatliche Vorgaben.

Aber auch bei der Neuregelung wird das bewährte Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Hauptversammlung im Grundsatz beibehalten. Wie bisher soll der Aufsichtsrat ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder entwickeln. Er bleibt weiter für die Verhandlung, den Abschluss und den Inhalt der einzelnen Verträge zuständig. Allerdings haben die Eigentümer jetzt das letzte Wort. Die Kritik der SPD, der Aufsichtsrat würde entmachtet, ist völlig aus der Luft gegriffen. Beide Organe müssen auch künftig zusammenwirken."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2013