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RECHT/653: Keine Patente auf Pflanzen und Tiere


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2013

Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

Rechtssicherheit für Landwirte und Züchter



Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:

"Wir senden ein deutliches Signal gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren. Mit dem Gesetz zur Patentrechtsnovellierung stellen wir klar, dass nicht nur biologische Züchtungsverfahren selbst, sondern auch die daraus gewonnenen Tiere und Pflanzen nicht patentierbar sind. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Landwirte und Züchter, die sich immer wieder Patentansprüchen Dritter ausgesetzt sehen."

Andrea Voßhoff führt weiter aus: "Mit der Patentrechtsnovelle optimieren wir zudem die Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Verfahren gestalten wir anmeldefreundlicher aus und senken den bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus können die Beteiligten die beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte elektronische Schutzrechtsakte künftig über das Internet online einsehen. Wir entlasten die Erfinder und die deutsche Wirtschaft mit diesem Gesetz ganz erheblich."

Stephan Harbarth ergänzt: "Es ist ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass es gelungen ist, die Klarstellung zum Biopatentverbot nun gesetzlich zu verankern. In den Gesetzesmaterialien wird hervorgehoben, dass zu den nicht patentierbaren Tieren und Pflanzen auch deren Samen, Eizellen und Embryonen gehören. Die Koalition setzt mit dieser gesetzlichen Regelung einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2012 zielgenau um."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013