Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

RECHT/646: Prostitutionsgesetz ändern - Opfer erkennbar machen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. April 2013

Prostitutionsgesetz ändern: Opfer erkennbar machen

Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung haben erschreckend zugenommen



Das Ergebnis der ersten umfassenden Studie der Europäischen Union belegt, dass die Zahl der Zwangsprostituierten und Zwangsarbeiter in den Jahren 2008 bis 2010 dramatisch gewachsen ist. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Um eine sinnvolle Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu erreichen, bedarf es dringend der Regulierung der Prostitution in unserem Land. Sie ist eine notwendige Voraussetzung, um die Opfer schützen zu können, denn sie müssen erkennbar werden. Einige bereits bestehende Straftatbestände lediglich zu erweitern, wie vom Bundesministerium der Justiz vorgeschlagen, genügt bei Weitem nicht.

Auf den dringend bestehenden Handlungsbedarf, das 2002 durch die damalige rot-grüne Regierung beschlossene Prostitutionsgesetz ändern zu müssen, weist die CDU/CSU-Fraktion seit langer Zeit hin. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung haben in den zehn Jahren des Bestehens des Prostitutionsgesetzes erschreckend zugenommen. Durch die Legalisierung der Prostitution in Deutschland hat die transnational organisierte Kriminalität ihren Markt für Menschenhandel und Zwangsprostitution enorm ausgedehnt.

Bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wie auch bei Zwangsprostitution handelt es sich um sogenannte Kontrolldelikte. Ohne Anzeige werden Fälle dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nur durch staatlichen Eingriff aufgedeckt. Ohne rechtliche Handhabe der Ordnungs- und Polizeibehörden ist eine Kontrolle der Prostitutionsstätten jedoch nicht möglich.

Allein die offizielle Zahl der Opfer von Menschenhandel ist innerhalb der Europäischen Union in nur zwei Jahren, von 2008 bis 2010, um 18 Prozent gestiegen, belegt die jüngst veröffentlichte umfassende Studie der EU. Das Dunkelfeld ist weit größer, auch und gerade in Deutschland. Die Zahl verurteilter Menschenhändler dagegen ist gesunken.

Das bestehende Prostitutionsgesetz schützt nicht die betroffenen Frauen, sondern Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbetreiber. Deutschland ist eines der Hauptzielländer in Europa. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Auch die Bestrafung der Freier muss mit einbezogen werden. Mädchen und junge Frauen, die gezwungen werden, sich zu prostituieren, sind für ihre Freier erkennbar. Diese menschenverachtende Situation ist für einen Rechtsstaat wie Deutschland beschämend. Dessen sind wir uns bewusst und wären sofort bereit, die gesetzlichen Grundlagen zu verändern."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2013