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RECHT/591: Für einen gerechten Interessenausgleich im Internet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2012

Für einen gerechten Interessenausgleich im Internet

Schutz des geistigen Eigentums und Freiheit des Internets dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden



Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder spricht sich in der Debatte um das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Internet-Nutzern und Künstlern aus. Am Grundgedanken des Urheberrechts muss nach seiner Auffassung festgehalten werden. Der am Mittwoch veröffentlichte Beitrag im Online-Portal "The European" hat folgenden Wortlaut:

"Das Internet ist die Innovation der letzten Jahrzehnte. Noch nie war es leichter, Informationen zu verbreiten. Das Netz beschleunigt die Globalisierung. Meinungen können in Sekundenbruchteilen über Kontinente ausgetauscht werden. Das Netz ist ein riesiger globaler Debattierklub. Songs, Videos, Artikel lassen sich in einem Wimpernschlag über Kontinente hin und her schicken.

Das Internet verändert unser Leben. Es fasziniert, revolutioniert - und wirft gleichzeitig viele neue Fragen auf. Wie können wir erreichen, dass die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gewahrt bleiben, wo es noch nie so einfach war, jemanden öffentlich anzuprangern? Wie werden sich die Bürger in Zukunft informieren, wenn die klassischen Medien durch das Internet immer mehr an Bedeutung verlieren? Wie werden die Rechte der Künstler geschützt, wenn sich vielfach im Internet Musik, Filme und Literatur ohne ihre Einwilligung herunterladen lassen, ohne dass es einen Cent kostet?


Die Politik hat sich zu lange gedrückt

Gerade über den letzten Aspekt ist in den vergangenen Wochen viel diskutiert worden. Ich finde dies gut. Die Debatte ist notwendig. Bei allem Fortschritt, den das Internet bringt, muss im Zweifel auch darum gestritten werden, wie mit den Folgen umzugehen ist. Zu gravierend sind die Auswirkungen des Internets auf unser Leben. Das gilt auch und gerade für die Zukunft des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft.

Zu lange hat sich die Politik darum gedrückt, hier Farbe zu bekennen. Die Grünen und die SPD fürchten die Piraten, die einer Gratiskultur im Internet das Wort reden. Darum blieben ihre Antworten in der Vergangenheit eher blass, wie bei den Sozialdemokraten festzustellen ist. Oder sie haben sich den Fragen in letzter Zeit erst gar nicht gestellt, was auf die Haltung der Grünen zutrifft.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun Position bezogen. Am vergangenen Dienstag haben wir ein umfassendes Papier verabschiedet, mit dem wir in die weitere Debatte gehen. Sein Kerngehalt lässt sich auf einen Punkt bringen: Der Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit des Internets dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie müssen ausgesöhnt werden.

Beide Werte stehen zwar in einem Spannungsverhältnis. Dieses kann aber aufgelöst werden. Die Sorgen der Künstler müssen genauso ernst genommen werden wie die Bedenken der Netzgemeinde, die sich aus Furcht vor dem Verlust von Freiheit gegen jede Reglementierung sperren.


Das Netz würde ohne die Künstler verarmen

Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir sind im Grundsatz davon überzeugt, dass auch im Internetzeitalter ein effektiver Schutz des Urheberrechts notwendig ist. Das Urheberrecht ist die wirtschaftliche Grundlage jedes kreativen Schaffens. Ohne den Schutz des geistigen Eigentums ist die Zukunft der Künste bedroht.

Dies kann niemand wollen, auch nicht die Nutzer, die für ein Internet ohne Grenzen plädieren. Das Netz würde ohne die Künstler verarmen. Alle sollten einmal darüber nachdenken, wie ein Internet ohne das Angebot der professionellen Künstler aussehen würde. Es wäre auf die Dauer fade.

Deshalb wendet sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch gegen eine sogenannte Kulturflatrate, mit der die Rechte der Künstler praktisch pauschal abgekauft werden würden. Eine Kulturflatrate, wie sie auch die Grünen verlangen, greift unserer Auffassung nach unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen ein. Es würde das geistige Eigentum entwerten, weil der einzelne Künstler nicht mehr darüber entscheiden könnte, wer seine Werke nutzen darf. Eine pauschale Abgabe liefe auf eine Sozialisierung der Kunst hinaus. Auch das kann eine freiheitliche Gesellschaft nicht wollen.


Künstler müssen ihre Rechte angemessen durchsetzen können

Auf der anderen Seite sagen wir aber Nein zu gesetzlichen Internetsperren, selbst dann, wenn massenhafte Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Der Internetzugang gehört mittlerweile zur Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger wie Wasser und Strom. Der Staat darf diese nicht kappen.

Wegen seiner Schutzpflichten muss der Gesetzgeber aber gewährleisten, dass die Künstler ihre Rechte angemessen durchsetzen können. Dazu müssen die sogenannten Verkehrsdaten, die beim Surfen im Internet anfallen, von den Anbietern - den Providern - eine kurze Zeit gespeichert werden. Nur so können Urheberrechtsverstöße verfolgt werden.

Wer an eine Anpassung des Urheberrechts denkt, darf im Sinne des Interessenausgleichs die Nutzer nicht vergessen. So sollte über eine Änderung des Rechts auf digitale Privatkopie nachgedacht werden. Das geltende Recht erlaubt heute schon solche Kopien. Allerdings darf das Original nicht kopiergeschützt sein.

Kann dies weiter so gelten? Nutzer sollten durchaus die Möglichkeit haben, etwa Sicherungskopien für ihre Privatgeräte oder weitere Vervielfältigungen für die Familie zu erstellen. Allerdings müssen wir hier vor einer Neuregelung noch genau prüfen, ob damit nicht Geschäftsmodelle, die auf Abonnements hinauslaufen, kaputt gemacht werden könnten.

Das Internet ist ein gewaltiger Fortschritt. Es ist aber Aufgabe der Politik, dass die gesamte Gesellschaft am Ende von diesem Fortschritt profitiert und dass vor allem die Kultur keinen Schaden erleidet, der nicht wieder gutzumachen wäre."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012